Zum Inhalt der Seite

Spanien darf Straftäter nicht abschieben

Strasbourg. Spanien hat mit der Abschiebung zweier wegen Drogenhandels verurteilter Marokkaner gegen deren Menschenrechte verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strasbourg. Die spanischen Gerichte hätten nicht geprüft, ob die Abschiebungen und mehrjährigen Einreiseverbote verhältnismäßig gewesen seien. Die beiden Marokkaner hatten Beschwerde eingelegt, da sie schon länger in Spanien lebten und ihr Recht auf Familienleben verletzt sahen.(dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2018, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen