27.10.2018
Kirche ohne Sonderrecht
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Von Daniel Behruzi
Um es vorwegzunehmen: Die Kirchen müssen auch in Zukunft keine Atheisten als Priester einstellen. Doch die mehr als eine Million Beschäftigten, die als Pflege- und Reinigungskräfte, Ärzte oder Sozialarbeiter bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas arbeiten, dürfen nicht mehr wegen fehlender Konfessionszugehörigkeit diskriminiert werden. Das besagt ein am Donnerstag nachmittag ergangenes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Sozial...
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