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26.09.2018 / Feuilleton / Seite 14

Rotlicht: Sanktion

Reinhard Lauterbach

»Sanktion« hieß ursprünglich »Heiligung« (von lateinisch: sanctificatio). Später wurde daraus »Genehmigung«, etwa die Gegenzeichnung eines Gesetzes durch Monarchen oder Präsidenten, oder auch, so im heutigen Strafrecht, die »genehmigte Folge«, zum Beispiel die Strafandrohung für ein bestimmtes Verhalten. »Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren bestraft«, stand auf den alten D-Mark-Geldscheinen. In diesem formalen Sinne kn...

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