Zum Inhalt der Seite
26.09.2018

Rotlicht: Sanktion

Von Reinhard Lauterbach
»Sanktion« hieß ursprünglich »Heiligung« (von lateinisch: sanctificatio). Später wurde daraus »Genehmigung«, etwa die Gegenzeichnung eines Gesetzes durch Monarchen oder Präsidenten, oder auch, so im heutigen Strafrecht, die »genehmigte Folge«, zum Beispiel die Strafandrohung für ein bestimmtes Verhalten. »Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren bestraft«, stand auf den alten D-Mark-Geldscheinen. In diesem formalen Sinne kn...

Artikel-Länge: 3558 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90