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Hetze gegen Ärzte und Frauen

Abtreibungsgegner scheitert vor Gericht

Strasbourg. Ein radikaler Abtreibungsgegner ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zu Recht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Strasbourger Richter am Donnerstag. Zwar sei durch die einstweiligen Verfügungen das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden, das sei jedoch gerechtfertigt gewesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.09.2018, Seite 7, Ausland

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