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Vorschriften gegen Obdachlose illegal

Düsseldorf. Ein Großteil der Ordnungsvorschriften aus Paragraph sechs der Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) zum Verhalten auf öffentlichen Plätzen ist ungesetzlich. Zu diesem Schluss kam der Verwaltungsrechtler Jasper Prigge in einem Rechtsgutachten, das die Düsseldorfer Ratsfraktion der Partei Die Linke am Dienstag vorstellte. Hierunter fallen beispielsweise das Verbot von »aggressivem Betteln«, »Störungen im Zusammenhang mit Alkoholgenuss« oder des »Lagerns in Gruppen«. Auf Grundlage des Paragraphen sechs der DStO gerät der Düsseldorfer Ordnungsdienst regelmäßig in Konflikt mit Wohnungslosen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2018, Seite 5, Inland

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