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Revision gegen Urteil im NSU-Prozess

Karlsruhe/München. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André Eminger im NSU-Prozess eingelegt. Dies sei am Montag entschieden worden, bestätigte eine Sprecherin der Behörde. Sie äußerte sich nicht zur Frage, ob die Behörde auch gegen die Urteile gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe oder die anderen drei Beschuldigten Revision einlegen wird.

Eminger war am 11. Juli zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden (siehe jW vom 12.7.). Die Richter sprachen den 38jährigen nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte, sondern verurteilten ihn lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert. Der Haftbefehl gegen ihn war noch am vergangenen Mittwoch aufgehoben worden. Eminger hatte das »NSU-Trio« jahrelang bei der Tarnung im Untergrund unterstützt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2018, Seite 15, Antifaschismus

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