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Liebich bleibt in Tschechien

Plzeň. Nach dem Prozessauftakt zur möglichen Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich in die BRD vor dem Landgericht im tschechischen Plzeň ist weiter offen, ob Liebich – unter anderem wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt – nach Deutschland gebracht werden darf. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am Montag, dem ersten Verhandlungstag, nach zwei Stunden ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni vertagt. Liebich hatte unter anderem vor Gericht ausgesagt, bei Inhaftierung in einem deutschen Gefängnis befürchten zu müssen, ermordet zu werden.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war Liebich jedoch nie erschienen, sondern hatte die Flucht ergriffen und wurde erst nach monatelanger EU-weiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Medienberichten zufolge hatte Liebich dabei einen kahlgeschorenen Kopf und trug Herrenbekleidung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2026, Seite 15, Antifaschismus

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