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27.06.2018

Kein Schutz vor Armut

Erhöhung des Mindestlohns. Gastkommentar

Von Ulrich Schneider
Als 2015 endlich auch in Deutschland ein gesetzlicher, flächendeckender Mindestlohn eingeführt wurde, war dies ein Fortschritt, der keinesfalls kleingeredet werden darf. Dies sorgte für eine gewisse Hygiene auf dem Arbeitsmarkt. Ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen wurde eine Grenze gezogen. Ein weiteres Signal: Wenn es auch die vornehmste Aufgabe der Tarifpartner ist, sich auf Löhne und damit auch auf Mindestlöhne zu verständigen, findet dieser Vorrang dort ein End...

Artikel-Länge: 2840 Zeichen

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