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Aus: Ausgabe vom 22.06.2018, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Frankreich verabschiedet »Zensurgesetz«

Paris. Trotz scharfer Kritik von Journalisten hat Frankreichs Parlament ein Gesetz zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Der Senat stimmte am Donnerstag endgültig für den Text, den zuvor bereits die Nationalversammlung angenommen hatte. Es gehe darum, Firmen vor der »Plünderung ihrer Innovationen« zu schützen, sagte Justizministerin Nicole Belloubet im Senat. Das Gesetz regelt, wie Unternehmen sich gerichtlich gegen eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses wehren können. Vertretungen der Journalisten großer französischer Medien, Organisationen wie Greenpeace und Gewerkschaften hatten das Gesetz als »Zensurwerkzeug« kritisiert. Sie fürchten, dass damit etwa Enthüllungen zu Briefkastenfirmen nicht mehr möglich seien. »Die breite Definition des Geschäftsgeheimnisses wird es Unternehmen erlauben, den wesentlichen Teil ihrer Informationen der öffentlichen Debatte zu entziehen«, warnten sie. Der Text setzt eine EU-Richtlinie von 2016 in nationales Recht um. Auch diese EU-Regelung war damals bereits von Journalistenorganisationen kritisiert worden. Die EU-Kommission hat kürzlich europaweite Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern vorgeschlagen. (dpa/jW)

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