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08.03.2018

CETA bricht EU-Recht

Von Simon Zeise
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind. Geklagt hatte der niederländische Versicherungskonzern Achmea. Die Manager wollten ihre Gewinnansprüche in der Slowakei geltend machen. Dabei bezogen sie sich auf das »Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen« (BIT), das 1991 di...

Artikel-Länge: 2482 Zeichen

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