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14.02.2018
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EuGH verurteilt Spanien
Strasbourg. Spanische Sicherheitskräfte haben nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwei Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA unmenschlich behandelt. Der Staat muss den beiden Männern nun zusammen 50.000 Euro Entschädigung zahlen, wie aus einem Urteil vom Dienstag hervorgeht.
Die beiden Männer wurden wegen eines Autobombenanschlags am Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006 verurteilt, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Bei ihrer Festnahme im Januar 2008 durch die Antiterroreinheit der paramilitärischen Guardia Civil seien sie getreten und geschlagen worden, machten die Kläger vor dem Strasbourger Gericht geltend. Auch während der anschließenden Untersuchungshaft habe es Misshandlungen gegeben. (dpa/jW)
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