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EuGH stärkt Rechte von Flüchtlingen

Luxemburg. Unerlaubt in ein EU-Land eingereiste Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Im konkreten Fall hatte ein über Italien geflohener syrischer Staatsangehöriger in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien daraufhin um seine Wiederaufnahme. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2018, Seite 2, Ausland

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