17.01.2018
Verbot haltlos
Karlsruhe verhandelt Beamtenstreik
Von Daniel Behruzi
In kaum einem anderen bürgerlich-demokratischen Land wird das Streikrecht so restriktiv ausgelegt wie in Deutschland. Arbeitsniederlegungen für politische Ziele sind hierzulande angeblich verboten. Lediglich Themen, die per Tarifvertrag geregelt werden können, dürfen nach vorherrschender Rechtsprechung zum Gegenstand von entsprechenden Kämpfen werden. Für die weit über eine Million Beschäftigten der christlichen Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände wird das Streikre...
Artikel-Länge: 2906 Zeichen


