Zum Inhalt der Seite

Gastfamilie auf ­Militärbasis zumutbar

Düsseldorf. Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt, womit er der Klage einer Familie aus Ingolstadt wenig Aussichten auf Erfolg bescheinigte. Die Kläger hätten bisher nicht schlüssig dargelegt, warum es sich bei den Gastgebern nicht – wie vereinbart – um eine Durchschnittsfamilie handele. Der Vater des Schülers hatte den geplanten Aufenthalt seines Sohnes storniert und streitet nun mit dem Düsseldorfer Anbieter um 6.600 Euro. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!