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03.11.2017
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Bewährung für Steuerspion gefordert
Frankfurt am Main. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Schweizer Spion Daniel M. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 40.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hingegen auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der Angeklagte hatte in der vergangenen Woche ein Geständnis abgelegt. Dieses war Teil einer Absprache über das Strafmaß. M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CDs erhalten zu haben. Außerdem habe er rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Sicherheitsfirma weitergeleitet. Dieser soll persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft und erfolglos versucht haben, in der Finanzverwaltung einen »Maulwurf« zu plazieren bzw. eine Quelle aufzutun. (AFP/jW)
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