Zum Inhalt der Seite

Liebe Volksbühne!

Die Besetzer der Volksbühne, die am letzten Donnerstag im September polizeilich geräumt wurden, haben der »lieben Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz« auf Facebook einen Brief geschrieben. Darin wird dem Theater ausdrücklich gedankt, dass es durch die fast einwöchige Besetzung wieder zu einem »Symbol von Bewegung« geworden sei: »frei von Exklusivität des Theaters zu einem Raum erfahrbarer Gestaltungskraft«. Das ist sehr lyrisch formuliert. Relevanter ist die Klarstellung zur »Behauptung des Senats, wir hätten das Angebot der Übernahme des Grünen Salons inklusive Pavillon am Mittwoch, 27. September 2017, ausgeschlagen. Tatsächlich wurde die Weiterführung der Verhandlungen in Anwesenheit der Mitarbeiter*innen des Kultursenators und der Volksbühne ohne Setzung eines Ultimatums auf den nächsten Abend vertagt. An einem Ort, an dem eine gleichberechtigte, heterogene Gruppe zu einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zusammenkommt, bedarf es eines angemessenen Zeitrahmens, um eine realistische Aushandlung dieser gewährleisten zu können.« Laufende Verhandlungen wurden also »polizeilich unterbrochen« – auf Initiative des Intendanten Chris Dercon und des angeblich so lieben und knuffigen Kultursenators Klaus Lederer (Die Linke). Die Besetzer fordern »die Wiederaufnahme der einseitig aufgekündigten Verhandlungen« um »Raum für drängende und doch verdrängte kulturelle und politische Diskussionen zu schaffen«. Allerdings haben sie ein Problem: Sie sind nicht mehr drinnen, sondern draußen. Was ist die (vorläufige) Moral von der Geschicht’? »Die Volksbühne kann unter Polizeischutz nicht mehr die Volksbühne sein.« (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2017, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!