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07.10.2017
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Revision nach Urteil im Mauss-Prozess
Bochum. Das Urteil gegen den früheren BRD-Geheimagenten Werner Mauss wird demnächst beim Bundesgerichtshof verhandelt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten am Freitag Revision ein, wie das Bochumer Landgericht bekanntgab. Mauss war am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden (jW berichtete). Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine sechsjährige Haftstrafe. Die Verteidigung will nun die vollständige Rehabilitation des 77jährigen erreichen, der keine Haftstrafe verbüßen muss. Laut Urteil versteckte Mauss rund 35 Millionen Euro, die er nach eigenen Angaben für seine Agententätigkeit zur Verfügung gestellt bekommen haben will. (dpa/jW)
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