Zum Inhalt der Seite
Steuerhinterziehung

Exagent Mauss kommt auf Bewährung frei

Bochum. Der frühere BRD-Geheimagent Werner Mauss ist am Donnerstag vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, muss also nicht ins Gefängnis. Nach einjähriger Prozessdauer hielt es das Gericht für erwiesen, dass Mauss zwischen 2002 und 2011 insgesamt 13,2 Millionen Euro Steuern nicht bezahlt hatte. Mauss hatte angegeben, das Vermögen stamme aus einem Treuhandfonds zur Finanzierung seiner Agententätigkeit. Es sei ihm daher nicht zuzurechnen. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Richter Markus van den Hövel machte für den gebürtigen Essener eine »große, beeindruckende Lebensleistung« und einen »tadellosen Lebensweg« geltend. Mauss wirkte unter anderem an der Festnahme des RAF-Mitglieds Ralf Pohle in Athen mit. Mauss' Verteidiger sprach anschließend von einer »beeindruckenden Urteilsbegründung«. (AFP/dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.10.2017, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!