Gegründet 1947 Freitag, 26. April 2024, Nr. 98
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 05.10.2017, Seite 5 / Inland

Erste Anklage wegen Cum-ex-Geschäften

Frankfurt am Main. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat einem Medienbericht zufolge beim Landgericht Wiesbaden Anklage wegen Cum-ex-Geschäften erhoben. Mehrere frühere Aktienhändler der Hypovereinsbank und ein Rechtsanwalt würden der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall beschuldigt, berichteten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Mittwoch. Damit könnte es zum ersten Strafprozess in der BRD wegen dieser Aktiendeals kommen. Beteiligte verschoben dabei untereinander Aktien mit (lateinisch: cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Es entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Der Schaden für den Fiskus wird auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt. (Reuters/jW)