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NSU-Prozess bis 24. Oktober unterbrochen

München. Erbitterter juristischer Streit und eine Serie neuer Befangenheitsanträge halten den NSU-Prozess weiter auf: Nach drei Wochen Verhandlungspause stellten die Verteidiger der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger am Mittwoch fünf weitere Ablehnungsgesuche gegen die Richter und kündigten noch zwei zusätzliche an. Außerdem sind noch Befangenheitsanträge aus dem September offen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte am Mittwoch mehrere Prozesstage ab – fortgesetzt wird die Hauptverhandlung erst am 24. Oktober. Nach einem Bericht des Tagesspiegel wies Götzl auf den Beschleunigungsgrundsatz bei Verfahren mit inhaftierten Angeklagten hin. Die gegen Wohlleben und Eminger verhängte Untersuchungshaft ist jedoch für ihre Verteidiger der Hauptgrund, den Strafsenat mit Befangenheitsanträgen einzudecken. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2017, Seite 4, Inland

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