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Bewährungsstrafe für G-20-Gegner

Hamburg. Im dritten Prozess nach Festnahmen während des G-20-Gipfels ist ein Franzose zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg-Altona sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 21jährige bei der »Welcome to Hell«-Demon­stration am Tag vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs Flaschen auf Polizisten geworfen und gegen seine Festnahme Widerstand geleistet hat. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keine konkrete gestellt.

Zuvor war bereits ein Mann, der während der Proteste gegen den G-20-Gipfel festgenommen worden war, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Einem weiteren wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung auferlegt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2017, Seite 1, Inland

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