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27.07.2017
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EU: Grundsatzurteil zur Flüchtlingspolitik
Luxemburg. Zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingsbewegung nach Europa hat der EU-Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Asylregeln des Staatenbündnisses auch in Extremsituationen gelten. Das Gericht bestätigte am Mittwoch das sogenannte Dubliner Übereinkommen: Danach müssen Flüchtlinge in dem Land Schutz beantragen, in dem sie zuerst EU-Boden betreten. Auf diesen Grundsatz pocht der EuGH in zwei Fällen von Flüchtlingen, die über Kroatien in die EU einreisten, ihre Asylanträge danach aber in Österreich und Slowenien stellten. Laut Gerichtshof wäre Kroatien für die Abwicklung des Verfahrens verantwortlich gewesen. Wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge. Der Grenzübertritt sei unter solchen Umständen weiter als illegal zu werten. Die Richter verwarfen damit die Argumente einer EuGH-Generalanwältin, die unter den damaligen besonderen Umständen ein Abweichen von den Dublin-Regeln für rechtens hielt.
Unterdessen legte EuGH-Generalanwalt Yves Bot am Mittwoch ein Gutachten zur Frage der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU vor. Danach müssen sich auch Ungarn und die Slowakei an der Aufnahme von Schutzsuchenden beteiligen. Beide Länder hatten gegen die EU-Entscheidung geklagt, 160.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere Mitgliedsstaaten zu verteilen. (AFP/dpa/Reuters/jW)
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