15.07.2017
Durchurteilen
Polnische Justiz
Von Reinhard Lauterbach
Die Lehre von der Gewaltenteilung geht auf den französischen Aufklärer Charles de Montesquieu zurück. Er schrieb in seinem Hauptwerk »Vom Geist der Gesetze« (1748): »Freiheit gibt es nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter ...
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