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14.06.2017
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Urteil zu Brandanschlag auf Obdachlosen
Berlin. Knapp ein halbes Jahr nach dem Anzünden eines schlafenden Obdachlosen im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße (jW berichtete) ist der Haupttäter am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. (dpa/jW)
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