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Umwelthilfe unterliegt VW vor Gericht

Düsseldorf. Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgasgrenzwerte nicht einhalte. Damit hat das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung veröffentlicht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgasgrenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.06.2017, Seite 5, Inland

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