Zum Inhalt der Seite

Umwelthilfe unterliegt VW vor Gericht

Düsseldorf. Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgasgrenzwerte nicht einhalte. Damit hat das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung veröffentlicht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgasgrenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.06.2017, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!