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Neue Regel für Wahl von Alterspräsidenten

Berlin. Die Bundestagsausschüsse haben den Weg für eine Änderung der Regelung für den Alterspräsidenten freigemacht. Der CSU-Politiker Max Straubinger sagte am Dienstag in Berlin, auch der Geschäftsordnungsausschuss habe die Reform mit den Stimmen von Union und SPD gebilligt. Nach den Plänen soll der Alterspräsident nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament und nicht mehr nach dem Alter bestimmt werden.

Hintergrund ist, dass die AfD bei einem Einzug ins Parlament nach der Wahl am 24. September den ältesten Abgeordneten stellen könnte. Der Alterspräsident hat die Aufgabe, in der ersten Sitzung zunächst den Vorsitz zu führen und eine Ansprache zu halten. Nach den bisherigen Regeln hätte AfD-Mann Wilhelm von Gottberg dann möglicherweise dieses Amt bekleidet. Er hatte den Holocaust als »wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen und ihrer Geschichte« bezeichnet.(Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.05.2017, Seite 4, Inland

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