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Aus: Ausgabe vom 16.05.2017, Seite 5 / Inland

Staatsanwalt darf VW-Akten auswerten

München. Volkswagen muss im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal eine Niederlage einstecken. Die Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach Angaben einer Sprecherin vom Montag. Das Gericht habe Beschwerden des Autobauers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen. Damit sei klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten dürfe.(Reuters/jW)