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Umgangsrecht von Vätern weiter gestärkt

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht biologischer Väter auf Umgang mit ihren Kindern weiter gestärkt. Kinder dürfen nicht ohne weiteres über ihre wahre Abstammung im unklaren gelassen werden, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Vor einer Entscheidung über das Umgangsrecht müssten sie aufgeklärt werden, wer ihr leiblicher Vater ist, wenn sie reif genug dafür sind. Weigern sich die rechtlichen Eltern, dies zu tun, muss ein Richter für eine Information des Kindes sorgen. Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der seit Jahren versucht, sich Kontakt zu seinen Zwillingen zu erstreiten. Sie leben bei ihrer Mutter und deren Ehemann, der die Kinder rechtlich als seine anerkannt hat, und wissen nicht, wer ihr leiblicher Vater ist.

Nach einer Gesetzesänderung steht dem biologischen Vater, der nicht der rechtliche ist, ein Umgang mit seinem Kind zu, wenn dies dessen Wohl dient und er ernsthaftes Interesse zeigt. Der BGH machte danach nun das erste Mal Vorgaben für die Feststellung des Kindeswohls. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.11.2016, Seite 4, Inland

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