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03.11.2016
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Gentechnikpflanzen werden Ländersache
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu regeln. Über Beschränkungen für den Anbau sollen Bund und Länder in einem zweistufigen Verfahren gemeinsam entscheiden. Die Opposition kritisierte, die Hürden seien so hoch, dass bundesweite Anbauverbote praktisch unmöglich seien. Es drohe ein »Flickenteppich landesrechtlicher Regelungen«, der Agrarkonzernen wie Monsanto »viele Einfallstore und Schlupflöcher« lasse, monierte Grünen-Chefin Simone Peter. Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, erklärte, der Gesetzentwurf ermögliche keine Anbauverbote, sondern verhindere sie. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) warf der Bundesregierung vor, Verantwortung und Risiken auf die Bundesländer abzuwälzen. Zudem stünden die Bundesländer »unter permanentem Klagedruck«, weil Agrarkonzerne die Begründungen für Verbote »auf Schwachstellen abklopfen«, sagte BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. (AFP/jW)Siehe Seite 8
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