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20.08.2016 / Wochenendbeilage / Seite 3 (Beilage)

Ein Anschlag gegen den Frieden

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD. Deren Parteivorstand rief am selben Tag Gewerkschafter und Sozialdemokraten zum gemeinsamen Handeln gegen Militarisierung auf

Das Ungeheuerliche ist geschehen. Auf Druck der Adenauer-Regierung hat das Bundesverfassungsgericht die KPD verboten und ihre Auflösung mit Polizeigewalt angeordnet.

Die KPD ist da, und die KPD bleibt da. So erfordert es das Interesse der Arbeiterklasse und des Volkes.

Das Urteil gegen die KPD ist gesprochen im Namen der deutschen Konzernherren, der Militaristen und der amerikanischen Hochfinanz. Das Volk wird das Urteil gegen die KPD niemals anerkennen, weil es gegen...

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