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13.08.2016 / Wochenendbeilage / Seite 3 (Beilage)

Unterdrückung in der BRD? Ausgeschlossen

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD. Die Urteilsbegründung ist zum Teil kabarettreif. Einige Auszüge

1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.

2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst.

3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.

4. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen. (…)

Es ist das Ziel der KPD, die sozialisti...

Artikel-Länge: 4574 Zeichen

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