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Aus: Ausgabe vom 09.08.2016, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Musterklage gegen VW zugelassen

Frankfurt am Main. Die Schadenersatzklagen von Anlegern gegen Volkswagen im Dieselskandal werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geklärt. Das Landgericht Braunschweig veröffentlichte dazu am Montag einen entsprechenden Beschluss. Das OLG legt nun fest, wessen Fall repräsentativ für Hunderte VW-Aktionäre entschieden wird. Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens könne frühestens im vierten Quartal des laufenden Jahres gerechnet werden, erklärte das OLG.

Die Kläger werfen dem Wolfsburger Konzern vor, über die gesetzeswidrige Manipulation von Dieselfahrzeugen zu spät informiert zu haben. Durch den starken Kursverlust der VW-Aktien nach Bekanntwerden des Verstoßes im September 2015 sei den Investoren ein Schaden entstanden. Aktuell liegen dem Landgericht Braunschweig 170  chadenersatzklagen vor, überwiegend von Privatpersonen.

Die Klage mit der höchsten Forderung über insgesamt 3,255 Milliarden Euro reichte im Namen von 277 institutionellen Investoren der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp ein. Die zweitgrößte Klägergruppe mit einer Forderungssumme von knapp 680 Millionen Euro wird von der Kanzlei Quinn Emanuel vertreten. (Reuters/jW)

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