Zum Inhalt der Seite

BGH sieht keine dritte Geschlechtsvariante

Karlsruhe. Eine junge Intersexuelle ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht eine dritte Variante wie »inter« oder »divers« eintragen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Voraussetzung dafür nicht gegeben. Das teilte der Unterstützerkreis »Dritte Option« am Donnerstag mit. Vanja wurde 1989 als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann. Die Kampagne will die Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte für Anfang September eine Verfassungsklage an. Seit November 2013 ist es bereits möglich, das Geschlecht eines Babys offenzulassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2016, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!