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Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk

Berlin. Im Elektrohandwerk gilt künftig ein höherer Mindestlohn. Am 1. August steigt in dieser Branche die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk Beschäftigten ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro.

Die Branche beschäftigt etwa 41.500 Menschen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2016, Seite 5, Inland

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