Zum Inhalt der Seite

NSU-Prozess: Gericht glaubt Geheimdienstler

München. Das Oberlandesgericht München glaubt den Aussagen des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der beim Mord an Halit Yozgat am Tatort war. Der Mann hielt sich im April 2006 in einem Internetcafé in Kassel auf, als dessen Betreiber – mutmaßlich von den Rechtsterroristen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) – erschossen wurde. Temme sagte mehrfach aus, er sei zufällig dort gewesen und habe von der Tat nichts mitbekommen. Dies sei glaubwürdig, heißt es in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer verlas. Das Gericht lehnte in diesem Zusammenhang Beweisanträge von Nebenklägern ab. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2016, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!