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NSU-Prozess: Gericht glaubt Geheimdienstler

München. Das Oberlandesgericht München glaubt den Aussagen des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der beim Mord an Halit Yozgat am Tatort war. Der Mann hielt sich im April 2006 in einem Internetcafé in Kassel auf, als dessen Betreiber – mutmaßlich von den Rechtsterroristen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) – erschossen wurde. Temme sagte mehrfach aus, er sei zufällig dort gewesen und habe von der Tat nichts mitbekommen. Dies sei glaubwürdig, heißt es in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer verlas. Das Gericht lehnte in diesem Zusammenhang Beweisanträge von Nebenklägern ab. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2016, Seite 2, Inland

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