Zum Inhalt der Seite

Bundestag stimmt über Sexualstrafrecht ab

Berlin. Der Bundestag entscheidet an diesem Donnerstag über eine Reform des Sexualstrafrechts. Eine Mehrheit für den Grundsatz »Nein heißt nein« gilt als sicher. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll reichen, wenn sich der Täter über den »erkennbaren Willen« des Opfers hinwegsetzt. Der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe wird ergänzt in dem Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) im März dem Kabinett vorgelegt hatte. Diesen Zusatz kritisierte am Mittwoch die Vorsitzende vom Rechtsausschuss des Parlaments, Renate Künast, gegenüber der Deutschen Presseagentur. »Niemand darf wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden, die er selber nicht begeht. Das können wir nicht unterstützen.« Der neu gefasste Paragraph 177 des Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für den Aufenthaltsstatus verurteilter Täter ohne deutschen Pass haben. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!