Zum Inhalt der Seite

Spanien muss Schmerzensgeld zahlen

Strasbourg. Der spanische Staat muss einem 36jährigen Mann, der unter Terrorverdacht festgenommen und von der Polizei gefoltert worden war, 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter rügten vor allem, dass die spanische Justiz keine wirksamen Ermittlungen zu den Foltervorwürfen unternommen habe. Damit sei gegen das Folterverbot verstoßen worden. Der Kläger war im Januar 2011 festgenommen worden. Ihm wurde die Mitgliedschaft in einer Organisation vorgeworfen, die zur baskischen Befreiungsbewegung ETA gehört. Dem Urteil zufolge wurde er wegen des Terrorverdachts in »geheimen Polizeigewahrsam« genommen. Dort wurde er nach eigenen Angaben schwer misshandelt – unter anderem mit Elektroschocks, Erstickungsversuchen und sexuellen Übergriffen. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.06.2016, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!