Zum Inhalt der Seite

AGB müssen in ­deutscher Sprache sein

Berlin. Das Berliner Oberlandesgericht hat den Mitteilungsdienst WhatsApp verpflichtet, auf seiner deutschen Internetseite auch eine deutschsprachige Version seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzubieten. AGB von Unternehmen seien für Verbraucher oft »schwer verständlich«, erklärte der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, am Dienstag. »Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch in einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.«(AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.05.2016, Seite 15, Medien

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!