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AGB müssen in ­deutscher Sprache sein

Berlin. Das Berliner Oberlandesgericht hat den Mitteilungsdienst WhatsApp verpflichtet, auf seiner deutschen Internetseite auch eine deutschsprachige Version seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzubieten. AGB von Unternehmen seien für Verbraucher oft »schwer verständlich«, erklärte der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, am Dienstag. »Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch in einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.«(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.05.2016, Seite 15, Medien

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