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Präsidenten-Beschimpfung bleibt strafbar

Berlin. Die öffentliche »Verunglimpfung« des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragraphen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. Den Paragraphen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen per Gesetz abschaffen – das allerdings soll erst 2018 in Kraft treten. Das hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag angekündigt, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.04.2016, Seite 2, Inland

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