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Kein Hartz IV für ­gesuchten Straftäter

Münster. Ein gesuchter Straftäter ist mit dem Versuch gescheitert, auf dem Rechtsweg an Sozial­leistungen zu kommen. Das Sozialgericht Münster sollte per einstweiligem Rechtsschutz dafür sorgen, dass ihm das Sozialamt Borken wieder Hartz IV zahlt, hatte der 40jährige gefordert. Doch die Richter lehnten sein Begehr ab. Der Mann bekommt seit Ende 2015 kein Geld mehr vom Sozialamt, weil er zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden war und mit Haftbefehl gesucht wird. Den Antrag beim Sozialgericht hatte der Straftäter vorsichtshalber schriftlich gestellt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2016, Seite 5, Inland

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