-
16.03.2016
- → Inland
Kabinett berät über Sexualstrafrecht
Berlin. Nach monatelanger Verzögerung wird an diesem Mittwoch im Bundeskabinett über die geplante Reform des Sexualstrafrechts beraten. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll es Opfern leichter machen, eine Vergewaltigung auch dann anzuzeigen, wenn bei ihr keine Gewalt angewendet wurde. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, forderte am Dienstag, auch sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen: Selbst wenn es »nur« um Grapschen gehe, sei das »ein massiver und traumatisierender Übergriff«. Wenn er aus einer Menschenmenge erfolge, die das Opfer umringt, solle eine Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!