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NSU-Prozess: Vorwürfe gegen Geheimdienst

München. Die Anwälte der Familie Yozgat, deren Sohn Halit 2006 in Kassel mutmaßlich von den NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen wurde, haben schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz in Brandenburg erhoben. In einem Beweisantrag, den sie am Dienstag im Münchner NSU-Prozess verlasen, hielten sie der Behörde vor, sie habe im Jahre 1998 die Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe vereitelt. Dem Antrag schlossen sich nicht nur weitere Opferanwälte an, sondern auch die Verteidiger des mitangeklagten NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Die Verteidiger von Beate Zschäpe reagierten nicht. Doris Dierbach, die mit Kollegen die Familie Yozgat vertritt, sagte am Rande des Prozesses auf Anfrage, ihre Mandanten nähmen in Kauf, dass sich ihr Antrag »zugunsten der Angeklagten auswirken kann«. Staatsversagen oder Strafvereitelung im Amt können bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden. (dpa/jW) Siehe Seite 15

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.03.2016, Seite 2, Inland

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