Zum Inhalt der Seite

Atomwaffengegner zu ­Geldstrafe verurteilt

Cochem. Wegen der Aufforderung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen hat das Amtsgericht Cochem einen Atomwaffengegner aus Heidelberg zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Der Mann soll versucht haben, Bundeswehr-Soldaten und Beschäftigte am Fliegerhorst Büchel in der Eifel dazu anzustiften, Befehle und Anweisungen zu verweigern und die Öffentlichkeit über möglicherweise dort stationierte Atomwaffen zu informieren. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2016, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!