Zum Inhalt der Seite

Verfassungsgericht weist Pflegeklage ab

Berlin. Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des Sozialverbands VdK abgewiesen. Der Sozialverband hatte vom Staat gefordert, die Würde und Unversehrtheit pflegebedürftiger Heimbewohner besser zu schützen. Die Situation in den Einrichtungen sei erschreckend, gegenüber jedem fünften Patienten käme es zu Menschenrechtsverletzungen (siehe jW vom 15. November 2014). Die Karlsruher Richter entschieden, ein Handeln des Gesetzgebers sei nur in Einzelfällen einklagbar. Das Gericht könne »erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat«. Das sahen die Richter nicht als gegeben an. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.02.2016, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!