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Verfassungsgericht weist Pflegeklage ab
Berlin. Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des Sozialverbands VdK abgewiesen. Der Sozialverband hatte vom Staat gefordert, die Würde und Unversehrtheit pflegebedürftiger Heimbewohner besser zu schützen. Die Situation in den Einrichtungen sei erschreckend, gegenüber jedem fünften Patienten käme es zu Menschenrechtsverletzungen (siehe jW vom 15. November 2014). Die Karlsruher Richter entschieden, ein Handeln des Gesetzgebers sei nur in Einzelfällen einklagbar. Das Gericht könne »erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat«. Das sahen die Richter nicht als gegeben an. (dpa/jW)
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