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Tarifeinheitsgesetz stellt Gerichte vor Fragen

Erfurt. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat am Dienstag von Unklarheiten in der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes gesprochen. Laut der Regelung gilt in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Unternehmen. Kleineren Gewerkschaften wird in der Konsequenz die Möglichkeit, zum Streik aufzurufen, verwehrt. Doch die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse im Betrieb werde die Rechtsprechung vor »große Herausforderungen« stellen, sagte Schmidt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.01.2016, Seite 5, Inland

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