Zum Inhalt der Seite

Datenübermittlung in die USA unrechtens

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag geurteilt, dass die Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA (»Safe Harbor«) für ungültig erklärt. Noch 2000 war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internetkonzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten aus Europa in die USA zu übertragen. Der Österreicher Max Schrems hatte gegen Facebook geklagt, weil seiner Ansicht nach seine Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind. (dpa/jW)

Siehe Seite 2

 

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2015, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!