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Aus: Ausgabe vom 08.08.2015, Seite 4 / Inland

Betreuungsgeld für Dauer der Bewilligung

Berlin. Nach dem richterlichen Aus für das Betreuungsgeld hat das Bundesfamilienministerium nach einer rechtlichen Prüfung klargestellt, welche Familien die Leistung noch erhalten. »Niemand muss bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen zurückzahlen«, so Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) in einem der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorliegenden Schreiben an die Bundestagsabgeordneten. »Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter.« Das Geld bekommen auch Eltern, deren Antrag bereits bewilligt wurde, ohne dass die Auszahlung schon begonnen hat. Einzelfallprüfungen soll es für jene geben, die Bewilligungsbescheide erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli erhalten haben. (AFP/jW)