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Sexuelle Belästigung: Entlassung unwirksam

Berlin. Ein Vertriebsmanager hatte einer Kollegin ungefragt den Po getätschelt und eine weitere von hinten angefasst. Doch die fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung ist unwirksam, wie das Berliner Arbeitsgericht entschied. Eine vorherige Abmahnung habe gefehlt, heißt es in dem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil vom 8. April (Aktenzeichen 10 Ca 18240/14), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Verwiesen wird auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zuerst hatte das Manager-Magazin über die erfolgreiche Klage des Mannes berichtet. In der Urteilsbegründung hieß es, zu den Vorfällen sei es schon ein halbes Jahr vor der Kündigung gekommen. Die betroffenen Frauen hätten sich der Geschäftsleitung aber nicht zeitnah mitgeteilt. Die Richter hätten das Argument der Zeitarbeitsfirma nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2015, Seite 5, Inland

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