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Aus: Ausgabe vom 21.07.2015, Seite 4 / Inland

Auschwitz-Prozess: Revision eingelegt

Lüneburg. Nach dem Urteil im Auschwitz-Prozess hat nach einem Nebenkläger auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als Grund nannte Anwalt Hans Holtermann am Montag eine jahrelange Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning. Das Landgericht Lüneburg hatte den 94jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann zuvor dem NDR sagte, eine unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung zustehe. (dpa/jW)